Surfers Spirit Allgemeine Geschäftsbedingungen

Surfers Spirit VDWS Kiteschule Ralf Lorenz (im ff. Text mit KSS bezeichnet)

 

Kursteilnahme und Anmeldung

An den Kitekursen und Veranstaltungen der KSS kann jeder teilnehmen, der weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist und den Kitesurfsport ohne Gefahr für sich und andere aus medizinischer Sicht ausüben kann. Die Teilnahme wird wirksam, wenn das Online-Anmeldeformular, bzw. die Buchung per Telefon oder per Post bei der KSS eingegangen ist. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zum Kursbeginn, zur Anreise, und zur Ausrüstung. Wir raten eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, welche eventuelle Schäden im Wassersport (Kitesurfsport) abdeckt.

Minderjährige Kursteilnehmer:

Die Anmeldung von minderjährigen Kursteilnehmern erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Der/die Erziehungsberechtigte/n bzw. der/die Kursteilnehmer erklären, dass der/die Kursteilnehmer/in 30 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann. Weiterhin, dass keine körperlichen Mängel bekannt sind, die die Ausübung des Kitesports beeinträchtigen könnten. Ein Einverständnis mit der Ablegung des Kitekurses bzw. der Kiteprüfung durch den Sohn/die Tochter liegt vor. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer.

Preise

Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (veröffentlicht auf der Website www.kitekurse-gardasee.de oder auf Anfrage). Preisänderungen sind jederzeit möglich.

Zahlung

Nach erfolgter Anmeldung wird die Kursgebühr innerhalb von 5 Tagen auf das KSS Konto überwiesen. Die Kontodaten erhalten die Teilnehmer zugesandt. Die Anmeldung und Teilnahmebestätigung ist erst nach Zahlungseingang gültig.

Rücktritt/Umbuchung

Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs bzw. Kiteshuttle ist jederzeit möglich. Der Rücktritt von einer erteilten Zusage ist schriftlich einzureichen. Die Stornierungsgebühren für einen zugesagten Kitekurs bzw. Kiteshuttle betragen: bei einem Rücktritt früher als 25 Tage vor Kurs/Shuttlebeginn 60%, bei Rücktritt 25 – 15 Tage vor Kurs/Shuttlebeginn 80% und bei Rücktritt 15 – 0 Tage vor Kurs/Shuttlebeginn 100% des gezahlten Kurs/Shuttlepreises. Die Stornierungsgebühren werden bei Antritt des Kurses zu einem späteren Zeitpunkt zu 25% und bei Stellung einer Ersatzperson zu 100% angerechnet. Rücktritt seitens der KSS: Wir behalten uns vor, Kurse mangels ausreichender Teilnehmerzahl oder bei Krankheit abzusagen. In diesem Fall erfolgt entweder eine Umbuchung auf einen gewünschten Ersatztermin oder komplette Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

Änderungen im Kursverlauf / Kiteshuttle

Kitesurfen ist ein Natursportart und somit abhängig von den gegebenen Wind- und Wetterverhältnissen. Da die Bedingungen nicht immer exakt vorhersehbar sind und schnell wechseln können, sind Änderungen im Kursverlauf nicht immer auszuschließen. Aus diesem Grund kann es keine Garantie für die Absolvierung aller Kursthemen, Kursblöcke bzw. Kiteshuttle geben.

Haftung

Die KSS sichert die gewissenhafte Planung und Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung zu. Die Teilnahme an den Ausbildungslehrgängen und am Shuttleservice erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Ausbildungs- und Hilfspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Haftung übernimmt die KSS nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Wir übernehmen keine Haftung bei etwaiger Beschädigung oder Verlust von privatem Kite-Equipment sowie Neoprenanzügen, Trapezen, Garderobe und Wertsachen. Die Bedingungen der Leistungsträger, die in unserem Auftrag handeln, werden von den Teilnehmern ausdrücklich anerkannt.

Schulungsbedingungen / Ausrüstung

Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten. Die vereinbarten Schulungszeiten sind einzuhalten. Für versäumten Unterricht kann kein Ersatz beansprucht werden, ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft jeder Schüler mit. Die Ausrüstung wird den Schülern für die Dauer des Kurses zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und dem Ausbilder persönlich zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer/Mieter für ihren Neuwert. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder Veranstalters gefährdet, oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Mitwirkungspflicht: Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. 

Unterkunft

Für durch die KSS durchgeführte Reservierungen übernehmen wir keinerlei Haftung.

Mietbedingungen

Der Mieter übernimmt das Material wie besichtigt. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für versteckte Mängel und Konstruktionsfehler. Eventuelle Ansprüche gegen den Hersteller werden hiermit abgetreten. Der Abschluss des Mietvertrages bedarf der Schriftform. Eine Vermietung ist nur an Schüler der KSS möglich und nur dann, wenn der Trainer dem Schüler die Qualifikation zuspricht, Kite und Board sicher zu handhaben. Der Mieter versichert, dass er sich den sportlichen und körperlichen Voraussetzungen gewachsen fühlt und fähig ist, mit dem Material sorgsam umzugehen. Die KSS weist ausdrücklich darauf hin, dass das Mietverhältnis keine Schulung und keine weitergehende Aufsichtspflicht beinhaltet. Der Mieter hat das ihm ausgehändigte Material nach Ablauf der Mietzeit bzw. bei Unterbrechung der Mietzeit pünktlich am vereinbarten Ort zu übergeben. Dabei festgestellte Schäden gelten als während der Mietzeit entstanden, sofern sie nicht bei der Übernahme des Materials dem Vermieter angezeigt wurden. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder Dritte während der Mietzeit verursacht worden sind, sowie bei verspäteter Rückgabe für eventuell entstandene Aufwendungen. Für durch das Material entstandene Schäden Dritter übernimmt der Mieter die Haftung und stellt den Vermieter insofern frei. Bei Beginn der Mietzeit kann der Vermieter vom Mieter eine Hinterlegung einer Bar-Kaution verlangen. Der Vermieter ist im Schadensfall berechtigt, aus der Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verlust, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, sowie nicht durch gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Kite-Ausrüstung und der sonstigen Ausrüstungsgegenstände zu Rückzahlung fällig. Es gelten die bei Abschluss vereinbarten Mietpreise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste (auf Anfrage). Darüber hinaus gelten die in einer Belehrung vor der Vermietung vereinbarten Sicherheitsregeln, welche durch Unterschrift des Mieters anerkannt werden. Bei Verstoß entfällt jeglicher Anspruch auf Schadenersatz.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge.
Oberhaching, 01.01.2011